Deine Steuern, meine Steuern

Zu Beginn unseres Innerbetrieblichen Unterrichts stand unter den Azubis am Anfang eine große Frage im Raum:

Warum sollte man eine Steuererklärung machen und welchen Sinn hat diese?

Diese Frage ist eigentlich sehr einfach zu beantworten. Alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind steuerpflichtig. Als Grundlage der Berechnung der Steuern dient die Steuerprogressionstabelle. Der einzelne Bürger muss eine Einkommenssteuererklärung gegenüber dem Finanzamt machen. So kann dieses feststellen, ob zu viel oder zu wenig Steuern vom Steuerpflichtigen gezahlt wurden. Außerdem wird festgestellt, ob der Steuerzahler förderfähig für verschiedene Altersvorsorgeprodukte ist.

 

Der IBU beginnt

Gleich zu Beginn der Präsentation wurden wir über die Rechte und Pflichten in unserem Beruf aufgeklärt.

Kreditinstituten ist eine beschränkte Hilfestellung in Steuersachen gestattet, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Kundengeschäft steht. Oder anders gesagt: Wir dürfen nur Auskunft zu steuerlichen Angelegenheiten geben, wenn dies unsere Produkte betrifft, z.B. bei den Freistellungsaufträge.

Viele von uns waren überrascht wie viele verschiedenen Arten von Steuern es gibt, von einigen haben wir noch nie etwas gehört. In Deutschland unterscheiden wir drei Steuerarten: die Besitzsteuern, die Verkehrssteuern und die Verbrauchssteuern. Was vielen von uns schnell bewusst wird ist, dass sich der Staat sehr kreativ zeigt, wenn es um die Erstellung neuer Steuern geht.

 

 

Nun stellte sich schnell die Frage: Wer ist eigentlich Steuerpflichtig und wer muss eine Steuererklärung machen?

Die Antwort auf diese Frage ist eigentlich ziemlich einfach. Jede Person, die in Deutschland lebt und Einkünfte über die „sieben Einkunftsarten“ erhält. Unter die sieben Einkunftsarten fallen Gewinneinkünfte bei Gewerbebetrieben, Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit. Außerdem auch Überschusseinkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit wie z.B. Lohn und Gehälter, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte, wie z.B. Renten, Spekulationsgewinne oder Unterhaltsleistungen.

Nachdem wir geklärt hatten welche Einkünfte steuerpflichtig sind, wurden uns gleich eine Menge an steuerlichen Fachbegriffen erklärt wie z.B. Werbungskosten, Freigrenze, Freibetrag, Kinderfreibetrag. Um sich steuerlich etwas erleichtern zu können ist das Verständnis für diese Begriffe unabdingbar denn, sie sind entscheidend für die Berechnung des zu versteuernde Einkommens.

 

Aber wie kommt das zu versteuernde Einkommen zustande?

Diese Frage lässt sich nun nicht mehr so einfach beantworten. Grob lässt sich allerdings zusammenfassen, dass vom Gesamtbetrag der Einkünfte sowohl beschränkte und unbeschränkte Sonderausgaben als auch außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können. Nach diesen Abzügen spricht man vom Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen kommt zustande, nachdem man noch Kinderfreibeträge und sonstige abziehbare Beträge abgezogen hat.

Dieses Beispiel ist nicht auf jeden Bürger zutreffend, weil verschiedene Umstände auf einige Bürger zutreffen. Außerdem kann die Steuerlast durch verschiedene Altersvorsorgeprodukte gehemmt werden.

Eine weitere Frage die nun im Raum stand war, bis wann man nun seine Steuererklärung abgeben muss?

Frau Olinger, die Leiterin des Seminars, konnte dies schnell aufklären. Ein Arbeitnehmer ist zur Abgabe seiner Steuererklärung bis zum 31.07. des Folgejahres verpflichtet, wenn Sie:

  • Gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren.
  • Unversteuerte Einkünfte über 410 Euro hatten
  • Einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen hatten.
  • Mit Ihrem berufstätigen Ehepartner zusammenveranlagt waren und einer von ihnen nach Steuerklasse V oder VI besteuert wurde oder wenn Sie beide mit der Steuerklassenkombination IV/IV Faktorverfahren gewählt haben.
  • Lohnersatzleistungen bezogen haben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, zum Beispiel Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld.

Selbstständige, Vermieter und Rentner müssen übrigens immer dann eine Steuererklärung machen, wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt.

Schließlich bekamen wir noch eine Empfehlung von unserer Seminarleiterin, und zwar die Nutzung des Onlineprogramms ELSTER. ELSTER steht für Elektronische Steuererklärung und gestaltet die Steuererklärung wesentlich einfacher als auf dem altmodischen grünen Papier. Dies ist die wesentlich einfachere Variante seine Steuererklärung zu machen und vor allem wesentlich bequemer.

 

Kristofer Bergmanis, Auszubildender im 1. Lehrjahr

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