Compliance? Was ist das?

Gut gestärkt nach dem gemeinsamen Schnitzelessen im Casino am Mittwoch, dem 23.03.2022 nahmen wir am IBU „Compliance“ teil. Diese wurde von Herrn Martin Reis, dem Compliance-Beauftragten gehalten. In unserer Einführungswoche im August 2021, hatten wir bereits die Möglichkeit gehabt, Herrn Reis kennenzulernen.

Was ist Compliance?

Der Begriff „Compliance“ stammt aus dem englischen und bedeutet so viel wie „die Einhaltung der Regeln“. Im Kontext von Unternehmen und auch der Sparkasse Trier, bezeichnet Compliance die Maßnahmen des Unternehmens, um sowohl für eine rechtskonforme und redliche Führung der Geschäfte als auch das dafür notwendige Mitarbeiterverhalten zu sorgen.

Diese Maßnahmen sind geeignet, um Verstöße aufzudecken oder verhindern zu können und können beispielsweise durch Regeln und Richtlinien erlassen werden.

 

 

Aufgaben der Compliance

Der Aufgabenbereich der Compliance ist breit gefächert. Einerseits die Überwachung der Weiterbildung, Information und Sensibilisierung der Mitarbeiter. Zudem die Überwachung der Einhaltung der Mitarbeiterleitsätze und die Kundenbeschwerden. Allerdings kommt die Kontrolle von Geeignetheitserklärungen und die Offenlegung von Zuwendungen hinzu. Denn auch die Kontrolle von Sprachaufzeichnungen gehört dazu. Außerdem nimmt die Compliance an den Sitzungen des Anlageausschusses teil und bearbeitet auch Alerts, also Warnmeldungen im Rahmen der Marktmissbrauchsverordnung.

Um die vielen Regeln erfüllen zu können, gibt es neben den Arbeitsanweisungen ein Kontrollsystem. Dieses besteht aus 3 Stufen.

– Die Kontrolle der operativen Einheit

– Die Compliance-Funktion (Risikocontrolling)

– Die Interne Revision, um die Risiken zu vermeiden oder zu begrenzen.

 

 

Insiderinformationen

Insiderinformationen sind nicht öffentlich bekannte, präzise Informationen mit Bezug zu einem Wertpapier. Sie wären dazu geeignet, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Kurs des Wertpapiers zu beeinflussen. Ein Insider ist die Person, die über eine oder mehrere solcher Insiderinformationen verfügt. Bei Weitergabe der Information unterscheidet man den Primärinsider, also die Person, die die nicht öffentlich bekannte Information aus seinem Unternehmen weitergibt und den Sekundärinsider, dem die Insiderinformation weitergegeben wurde.

Beim Insider-Handel, handelt es sich um Käufe und Verkäufe von Wertpapieren unter Verwendung von internen, noch nicht öffentlichen Informationen aus einem Unternehmen. Solche Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden oder ausgenutzt werden. Bei einem Verstoß im Umgang mit Insiderinformationen drohen Gefängnisstrafen und hohe Geldstrafen.

Mein Fazit

Mir hat der Nachmittag sehr gut gefallen, es war sehr interessant und wir konnten viel Neues lernen, was uns davor noch gar nicht so klar war, wie zum Beispiel die drohenden Konsequenzen bei einem Verstoß im Umgang mit Insiderinformationen.

 

Fabio Ruzzene, 1. Lehrjahr

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