Mein nächstes Ziel: Der Ausbilderschein

In der Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement habe ich im zweiten Lehrjahr in der Berufsschule die Möglichkeit, zwischen zwei verschiedenen Wahlpflichtfach-Kombinationen zu wählen. Entweder die Kombination Deutsch und Sozialkunde oder die Kombination Englisch und BQ/BAP-die Wahl fiel mir nicht schwer. Da ich schon länger nicht mehr in der Schule war, aber noch genau weiß wie gut mir die Fächer Deutsch und Sozialkunde gefallen haben, entschied ich mich ohne groß zu überlegen für die Fächer Englisch und BQ/BAP. Von anderen bereits ausgelernten Kaufleuten für Büromanagement habe ich bereits im Vorfeld erfahren, dass man während der Ausbildung den „Ausbilderschein“ machen kann und auch kurz vor Ende des ersten Lehrjahres bekamen wir in der Schule eine Erklärung über unsere Möglichkeiten des Wählens.

Unter BQ versteht man die Bezeichnung Berufsqualifikation, was die Fähigkeiten bezeichnet, die erforderlich sind, einen Beruf ausüben zu können. Ich lerne in diesem Fach speziell die Berufsqualifikation BAP, also die Berufs- und Ausbildungspädagogik oder auch, die Theorie zum Ausbildereignerschein. Innerhalb des zweiten Ausbildungsjahres werde ich lernen, Ausbildungsvoraussetzungen zu prüfen und die Ausbildung zu planen, Ausbildungen vorzubereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitzuwirken, die Ausbildung durchzuführen und auch die Ausbildung abzuschließen. Ich werde viele rechtliche Vorschriften und Vorgaben kennenlernen und das Ausbildungsjahr mit der theoretischen Prüfung des Ausbildereignerscheins beenden.

Voraussetzungen für die Wahlpflichtfächer BQ/BAP und Englisch sind die Fachhochschulreife, das Abitur oder natürlich, wie bei mir, eine abgeschlossene Berufsausbildung. Nur dann hat man die Wahl zwischen diesen Kombinationen, wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind, besteht die Pflicht zu Sozialkunde und Deutsch.

Dadurch, dass ich die Abschlussprüfung Teil 2 vorziehen werde, ist es bei mir noch etwas mehr Zeit, bis ich schlussendlich den Ausbildereignerschein abschlossen habe. Voraussetzung um ausbilden zu dürfen ist es, ein Jahr Berufserfahrung in seinem erlernten Beruf zu haben. Dadurch, dass die anderen meines Ausbildungsjahrgangs die Abschlussprüfung im Sommer 2025 abschließen, werde ich erst im Sommer 2026 die praktische Prüfung absolvieren können. Dazu werden wir an der Berufsbildenden Schule Trier einen „Crash-Kurs“ durchführen und im Anschluss die praktische Prüfung absolvieren.

Generell lerne ich gerne neue Dinge und liebe es, anderen Dinge zu erklären und deren Fortschritte zu sehen. Ich selbst habe eine sehr gute und schnelle Auffassungsgabe und gebe mein Wissen auch gerne weiter. Das sind die hauptsächlichen Beweggründe, weshalb ich BAP und Englisch gewählt habe. Nach meinem Schulabgang 2016 hatte ich persönlich wenig Berührungspunkte mit der englischen Sprache und wollte mich hier wieder verbessern, also perfekte Kombination!

Mein nächstes Ziel: Der Ausbilderschein

Generell freue ich mich sehr darüber, diese Möglichkeit während meiner Ausbildung zur haben und freue ich, eventuell irgendwann selbst ausbilden zu können.

Melanie Weber, Auszubildende 2. Lehrjahr

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